- Unternehmungswert
- Unternehmenswert; Wert einer Unternehmung als Ganzes, ermittelt durch ⇡ Unternehmungsbewertung.- 1. Inhalt: Anlässe zur Feststellung des U. sind z.B. Kauf und Verkauf, Umwandlung, Fusion, Ein- und Austritt von Gesellschaftern, Abfindung u.Ä m. Der U. wird inhaltlich geprägt von der Aufgabe (oder Funktion) der Wertermittlung und ist i.Allg. abhängig von den Zielen und Entscheidungsalternativen derjenigen, für die der Wert ermittelt wird (Ausnahme: Besteuerung); insofern stets relativ. Spezifiziert man als wesentliche Aufgaben der Wertermittlung: a) Die Beratung von Eigentümern, so resultiert der Grenzpreis oder ⇡ Entscheidungswert; b) die Vermittlung bei sich nicht einigenden Parteien, so resultiert der faire Einigungspreis oder ⇡ Arbitriumwert (bzw. Schiedsspruchwert auch Schiedspreis).- 2. Grundlagen: a) Gemeinsame Grundlage der genannten U. ist heute i.d.R. die Gesamtbewertung, d.h. der U. ergibt sich aus dem Preis, der alternativ von einem Eigentümer für die aus dem zu bewertenden Unternehmen herausholbaren Entnahmen zur Konsumausgabendeckung gezahlt werden muss (⇡ Ertragswert).- b) Der Gegensatz dazu ist die Einzelbewertung, die an der Reproduktion eines Unternehmens in seiner bilanziellen Gestalt (mit aktivierbaren Vermögensgegenständen und passivierungspflichtigen Schulden) ansetzt (⇡ Reproduktionswert); von Bedeutung ist sie für die Wertermittlung für erbschaftsteuerliche Zwecke (Bewertung nicht notierter Aktien und Anteile an Kapitalgesellschaften nach dem ⇡ Stuttgarter Verfahren, vgl. v.a. Abschn. R 97–100 ErbStR 1997).
Lexikon der Economics. 2013.